Lastenausgleich / Nebenerwerbssiedlung

Fremde Heimat – Vertriebene in einer ländlich strukturierten Region. Erinnerungen von Ursula Ramm und Magdalena Staab. Moderation: Ingeborg Koslowski
Neustadt 11. Juni 2015 (von links: Ursula Ramm. Ingeborg Koslowski, Magdalena Staab)

Ingeborg Koslowski:

Die Vertriebenen bildeten die größte Gruppe der durch den Krieg Geschädigten mit den größten materiellen Verlusten (Haus, Hof, Vieh, Hausrat, Existenz) – alles musste zurückgelassen werden.
Mit dem sogen. Lastenausgleich sollte ihnen schnell geholfen werden. Es sollte eine Umverteilung des Vermögens stattfinden (insbesondere betraf das die Immobilienbesitzer).
Jene mussten eine Lastenausgleichsabgabe zahlen, die Raten konnten je nach Höhe in bis zu 120 vierteljährlichen Raten gezahlt werden, also verteilt auf bis zu 30 Jahren. Es trat im September 1952 in Kraft. Die Neuansiedlung von Heimatvertriebenen und Flüchtlingen war eine zentrale Aufgabe.
Im Rahmen des BVG § 46 Abs.1 hatte die Bundesregierung von 1953 – 1957 Programme zur Neuansiedlung von Vertriebenen und Flüchtlingen aufgestellt, zu denen auch die sogen. Nebenerwerbssiedlungen gehörten. Ziel war es, den vertriebenen Landwirten aus den Ostgebieten eine Lebensgrundlage zu schaffen.
Möglichst viele Heimatvertriebene sollten in landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstellen angesiedelt werden. Es sollte ihnen die Möglichkeit gegeben werden neben dem Haupterwerb einer landwirtschaftlichen Tätigkeit nachzugehen, welche die meisten schon in ihrer Heimat ausgeübt hatten.
Natürlich war die Anzahl der Bewerber groß, die Erstauswahl oblag den Flüchtlingsämtern und die Bewerber mussten für die landwirtschaftliche Tätigkeit geeignet sein und einen Nachweis führen, dass diese früher ihre Lebensgrundlage bildete.
Entsprechende Bauprojekte wurden gefördert. Ãœber die einzuhaltenden Bestimmungen und Auflagen wird uns Magdalena etwas sagen, denn ihre Familie bezog ein Haus in dieser Neusiedlerzeit in Neustadt.

Magdalena, dein Vater hat einen entsprechenden Antrag gestellt. Was kannst du uns berichten über die Modalitäten, und es gab ja in Neustadt mehrere Nebenerwerbssiedlungshäuser, nicht wahr ?

Magdalena Staab:
Mit dem LAG vom 1. 9. 1952 sollte den Deutschen, die infolge des 2. Weltkrieges Vermögensschäden oder andere besondere Nachteile erlitten hatten, finanzielle Entschädigung gewährt werden. Dazu gehörten auch die Lasten von Vertriebenen östlich der Oder/Neiße – Grenze.
Im Sinne sozialer Gerechtigkeit sollte eine Umverteilung erreicht werden, von denjenigen, denen ein erhebliches Vermögen / Immobilienvermögen geblieben war.

Nebenerwerbssiedlungen

Im Rahmen des Bundesvertriebenengesetzes §46 Abs.1 hatte die Bundesregierung von 1953 bis 1957 Programme zur Neuansiedlung von Vertriebenen und Flüchtlingen aufgestellt, zu denen auch die sog. Nebenerwerbssiedlungen gehörten.
Ziel war es, vertriebenen Landwirten aus den ehemaligen Ostgebieten eine Lebensgrundlage zu schaffen. Unter den Vertriebenen hatten die Bauern seinerzeit ein besonders schweres Los. Ihnen fehlte jede Grundlage zur Ausübung des Berufs und damit die Basis für einen Neuanfang.
Die detaillierte Ausgestaltung der Nebenerwerbssiedlungsprogramme lag in den Händen der Landwirtschaftsministerien der jeweiligen Bundesländer.
Grundsätzlich galt jedoch:

  • die Bewerber mussten nachweisen, dass sie aus der Landwirtschaft kommen und zur Bewirtschaftung qualifiziert sind;
  • die Grundstücke mussten 1250 bis 2500qm groß sein und mit einem vorgeschriebenen Stallgebäude bebaut werden, damit sie der Selbstversorgung dienen konnten;
  • die Häuser hatten einen Keller und im Erdgeschoss eine Wohnfläche von etwa 60 – 75qm und waren für damalige Verhältnisse groß.
  • Sie mussten über eine Einliegerwohnung im Dachgeschoss verfügen und dienten damit der Wohnraumbeschaffung. Sie mussten für 10 Jahre vermietet werden, um in das Siedlungsprogramm aufgenommen zu werden.

Oft zogen die alten Eltern oder Kinder der Erbauer mit ihren jungen Familien in die Einliegerwohnung, die dadurch zu Mehrgenerationen-Häusern wurden.
Aus der Not heraus aktiviert, war es ein geniales Konzept.

In Neustadt finden sich Nebenerwerbssiedlungsstellen u. a. an der Südstraße; am Ernst-Strobach – Platz; Bordenau: Alte Mühle; Mardorf: Weißdornweg und in einzelnen Baulücken.

Mein Vater war spät dran mit der Bewerbung um eine Nebenerwerbssiedlungsstelle bei der Niedersächsischen Landgesellschaft.
Er hatte als Hoferbe eines 15ha großen Hofes in Alt-Seidenberg im Januar 1959 eine Hauptentschädigung von 2.200,- DM zuerkannt bekommen, 1955 auch eine Hausratsentschädigung in Höhe von 1550,- DM, zu welchem auch landwirtschaftlich – technisches Inventar zählte.
Lange hatte er abgewogen, ob er von seinem Hilfsarbeiterlohn und dem Lohn meiner Mutter durch eine Putzstelle, diesen finanziellen Kraftakt schaffen könne.

1963, 18 Jahre nach Kriegsende, kaufte er, zu inzwischen angezogenen Marktpreisen, ein Grundstück in der Bollriede für 12.000.- DM, das die Mindestgröße für eine Nebenerwerbssiedlungsstelle besaß.

Die Baukosten – bei hohen Eigenleistungen – beliefen sich auf 62.700.- DM
Die über die Niedersächsische Landgesellschaft vermittelten Kredite betrugen 65.200.- DM, bei einem derzeit hohen Zinsniveau.

1973 forderte die Stadt für die Erschließung der Bollriede 19.140.- DM. Eine Krisensituation!

Nach dem Einzug 1966 wohnten meine Eltern und meine jüngeren Geschwister in der EG-Wohnung und die Einliegerwohnung mieteten mein Mann und ich mit bald zwei Kindern.

Für meinen Vater war es trotz der immensen Anstrengungen wichtig, die Familie um sich zu haben.
Der Hang zur eigenen Scholle und die Freude an der Arbeit im Garten waren ihm anzumerken und prägten sein Leben.

Mit dem Tod des Vaters 1983 trat ich ein Erbe mit 44.000,- DM Schulden an.
Meine Mutter wohnte bis zu ihrem Tod 1994 in der unteren Wohnung.